| energetische Inspektion von Klimaanlagen |
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Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sieht im §12 eine energetische Inspektion von Klimaanlagen vor. Für jeden Betreiber, welcher ein hohes Bußgeld vermeiden und von seinen hohen Energiekosten herunter will, bietet sich hier eine große Chance.
Insbesondere Betreiber von älteren Anlagen aber auch von neuen Systemen, welche zu viel Energie verbrauchen, können hier profitieren. Sie bekommen durch die energetische Inspektion Transparenz und Hilfe zur Verbesserung von Verbrauch, Betriebssicherheit und Komfort.
Das Wesentliche der VerordnungUnd nun im Kurztext die wesentlichen Inhalte aus dem §12 der EnEV 2009 für Sie:
Was folgt bei Nicht-Einhaltung?Das Energieeinspargesetz sieht Geldbußen bis zu 50.000 € vor. Die Betreiber sind für die Durchführung der Inspektionen verantwortlich. Die im Gegensatz zur EnEV 2007 verschärfte EnEV 2009 sieht verstärkte Kontrollen vor und der Betreiber hat die Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Noch viel höher als die Geldbußen können die nicht genutzten Energie-Einsparpotentiale sein! KontaktIch biete Ihnen weitere Informationen sowie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die entsprechenden Maßnahmen. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder eine Nachricht per eMail. viele Grüße Claus Roland Mayer staatlich geprüfter Kältetechniker und Wirtschaftstechniker sachkundiger und unabhängiger Energiedienstleister1 Berger Str. 4, 63477 Maintal Tel.: 0177 / 32 94 701 eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
1 gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen des Bundesumweltministeriums, berechtigt zur umfangreichen technischen Bestandsaufnahme sowie zur detaillierten Potentialberechnung. entsprechend Richtlinie
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