Produktkategorien


Zeige alle Produkte

Folgen Sie uns auf...

 

Systemhaus-Energie  Follow crmenergie on Twitter Auf Facebook folgen

energetische Inspektion von Klimaanlagen

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sieht im §12 eine energetische Inspektion von Klimaanlagen vor. Für jeden Betreiber, welcher ein hohes Bußgeld vermeiden und von seinen hohen Energiekosten herunter will, bietet sich hier eine große Chance.

 

Insbesondere Betreiber von älteren Anlagen aber auch von neuen Systemen, welche zu viel Energie verbrauchen, können hier profitieren. Sie bekommen durch die energetische Inspektion Transparenz und Hilfe zur Verbesserung von Verbrauch, Betriebssicherheit und Komfort.

 

Das Wesentliche der Verordnung

Und nun im Kurztext die wesentlichen Inhalte aus dem §12 der EnEV 2009 für Sie:

  • Energetische Inspektionen an Klimaanlagen über 12 kW Kälteleistung sind Pflicht.

  • Eine energetische Inspektion ist immer dann durchzuführen, wenn eine Erneuerung wesentlicher Bauteile, wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine stattfindet.

  • Energetische Inspektionen sind wiederkehrend alle zehn Jahre durchzuführen.

  • Für Neuanlagen ist eine Inspektion erstmals 10 Jahre nach der Inbetriebnahme durchzuführen.

  • Wenn Anlagen nach dem 1. Oktober 2007 in Betrieb genommen wurden, so ist die energetische Inspektion erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme durchzuführen.

  • Für Altanlagen gilt: wurden Anlagen vor dem 1. Oktober 2007 in Betrieb genommen, so gilt folgende abweichende Regelung:

Inbetriebnahmedatum

erste Inspektion bis spätestens

vor dem 1. Oktober 1987

30. September 2009

ab dem 1. Oktober 1987 bis zum 30. September 1995

30. September 2011

ab dem 1. Oktober 1995 bis zum 30. September 2003

30. September 2013

ab dem 1. Oktober 2007

innerhalb von 10 Jahren nach Inbetriebnahme

Was folgt bei Nicht-Einhaltung?

Das Energieeinspargesetz sieht Geldbußen bis zu 50.000 € vor. Die Betreiber sind für die Durchführung der Inspektionen verantwortlich. Die im Gegensatz zur EnEV 2007 verschärfte EnEV 2009 sieht verstärkte Kontrollen vor und der Betreiber hat die Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Noch viel höher als die Geldbußen können die nicht genutzten Energie-Einsparpotentiale sein!

Kontakt

Ich biete Ihnen weitere Informationen sowie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die entsprechenden Maßnahmen. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder eine Nachricht per eMail.

viele Grüße

Claus Roland Mayer

staatlich geprüfter Kältetechniker und Wirtschaftstechniker

sachkundiger und unabhängiger Energiedienstleister1

Berger Str. 4, 63477 Maintal

Tel.: 0177 / 32 94 701

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

1 gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen des Bundesumweltministeriums, berechtigt zur umfangreichen technischen Bestandsaufnahme sowie zur detaillierten Potentialberechnung. entsprechend Richtlinie