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BAFA-Kälte-StatusCheck

Der sogenannte Kälte-Status-Check ist eine vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geförderte Energiedienstleistung und dient zur Ermittlung von Einsparpotentialen und der Durchführung von Berechnungen im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen im Rahmen des Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung.

 

Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emission sogenannter Treibhausgase zu reduzieren.
Teil des IEKP ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen. Mit der Richtlinie werden energiesparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert. 

Förderung

Bestehende Anlagen werden in dreierlei Hinsicht gefördert. Zum einen wird die Feststellung der Gegebenheiten bei der bestehenden Anlage im Rahmen des sog. StatusCheck-Verfahrens gefördert. Sodann wird die Renovierung mit energiesparenden Komponenten gefördert (Basisförderung) und schließlich besteht die Möglichkeit einer sog. Bonusförderung, wenn zusätzlich Maßnahmen zur Abwärmenutzung geschaffen werden. Neue Anlagen werden in zweierlei Hinsicht gefördert. Zum einen werden Anlagen mit energiesparenden Komponenten und besonderen Kältemitteln gefördert (Basisförderung) und zum anderen besteht auch hier die Möglichkeit einer sog. Bonusförderung, wenn zusätzlich Möglichkeiten zur Abwärmenutzung geschaffen werden.
Jede Förderart weist unterschiedliche Voraussetzungen auf, die nachfolgend im einzelnen beschrieben werden. Die Förderhöhe kann bis zu € 200.000 pro Antragsteller betragen. Die Basis- und damit auch die Bonusförderung wird im Rahmen eines Monitoring von der Einrichtung einer elektronischen Mess-Einrichtung und Übermittlung der Messdaten an eine vom BAFA bestimmte Stelle abhängig gemacht. 

Sachkundiger

Die umfangreiche technische Bestandsaufnahme einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage erfolgt durch einen Sachkundigen. Das bedeutet, dass auch ein sachkundiger Meister, Techniker oder Ingenieur des Kälteanlagenbauerhandwerks des antragstellenden Unternehmens eine solche technische Bestandsaufnahme durchführen kann. Der Sachkundige muss über eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen. 

unabhängiger Energiedienstleister

Die detaillierte Berechnung im Rahmen des StatusChecks muss durch einen antragsteller-, hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleister erfolgen. Dieser Dienstleister muss folgende berufliche Qualifikation vorweisen können: Meister, Techniker oder Ingenieur mit fundierten Kenntnissen des Kälteanlagenbauerhandwerks und mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung.